Klasse D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG. 

 

Ausbildungsdauer 

 

Voraussetzung 

·         Mindertalter: 21 Jahre 

·         Vorbesitz der Klasse B 

·         Nachweis über körperliche Eignung 

Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Danach muss sie verlängert werden. 

Klasse D

 

Klasse D (Busse) schließt alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr ein. An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt. 

Nach § 6 FeV: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). 

Ausbildungsdauer 

 

Voraussetzung 

·         Mindertalter: 21 Jahre 

·         Vorbesitz der Klasse B 

·         Nachweis über körperliche Eignung 

Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Danach muss sie verlängert werden. 

 

Klasse DE 

·         Klasse DE = Busse mit Anhänger. Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen alle zur Kategorie Bus gehörenden Fahrzeuge samt ihrem Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden. 

·         Nach § 6 FeV: Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg 

Ausbildungsdauer 

gesetzl. Vorgeschrieben: (bei Vorbesitz der KL. D) 

·         Grundausbildung: 4 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE) 

·         Überlandfahrstunde: 3 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE) 

·         Autobahnfahrstunde: 1 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE) 

·         Nachtfahrstunde: 1 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE) 

Voraussetzung 

·         Mindestalter: 21 Jahre 

·         Die Ausbildung der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber im Besitz der Führerschein KL. D ist oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der KL. DE erst mit der Fahrerlaubnis KL. D erteilt werden. 

·          

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Danach: Verlängerung durch Eignungsnachweiß. 

Klasse D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

Ausbildungsdauer

Theorie:

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

Praxis:

Grundausbildung: 4 Fahrstunden

Überlandfahrstunden: 3

Autobahnfahrstunden: 1

Nachtfahrstunde: 1

Voraussetzung 

·         Mindestalter: 21 Jahre

·         Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

·         Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E