Klasse D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Ausbildungsdauer
Voraussetzung
· Mindertalter: 21 Jahre
· Vorbesitz der Klasse B
· Nachweis über körperliche Eignung
Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Danach muss sie verlängert werden.
Klasse D
Klasse D (Busse) schließt alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr ein. An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.
Nach § 6 FeV: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Ausbildungsdauer
Voraussetzung
· Mindertalter: 21 Jahre
· Vorbesitz der Klasse B
· Nachweis über körperliche Eignung
Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Danach muss sie verlängert werden.
Klasse DE
· Klasse DE = Busse mit Anhänger. Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen alle zur Kategorie Bus gehörenden Fahrzeuge samt ihrem Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden.
· Nach § 6 FeV: Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Ausbildungsdauer
gesetzl. Vorgeschrieben: (bei Vorbesitz der KL. D)
· Grundausbildung: 4 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE)
· Überlandfahrstunde: 3 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE)
· Autobahnfahrstunde: 1 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE)
· Nachtfahrstunde: 1 (entfällt bei Vorbesitz KL. CE)
Voraussetzung
· Mindestalter: 21 Jahre
· Die Ausbildung der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber im Besitz der Führerschein KL. D ist oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der KL. DE erst mit der Fahrerlaubnis KL. D erteilt werden.
·
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Danach: Verlängerung durch Eignungsnachweiß.
Klasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Ausbildungsdauer
Theorie:
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Praxis:
Grundausbildung: 4 Fahrstunden
Überlandfahrstunden: 3
Autobahnfahrstunden: 1
Nachtfahrstunde: 1
Voraussetzung
· Mindestalter: 21 Jahre
· Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
· Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E