Transporter (bis 7,5t) / Klasse C1
Mit dem Führerschein der Klasse C1 ist es erlaubt, Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht (zG) von 3,5 t bis 7,5 t besitzen. Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden.
In der Klasse C1E darf das zG der Kombination jedoch nicht mehr als 12 t betragen, wobei das zG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
· Grundunterricht: 6 Doppelstunden
· Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung C1:
· Grundfahrstunden individuell
· 3 Überlandfahrstunden
· 1 Autobahnfahrstunde
· 1 Nachtfahrt
Klasse CE
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
· Grundunterricht: 6 Doppelstunden
· Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
· Ausreichende Anzahl an Fahrstunden (inkl. Unterweisung)
· 5 Überlandfahrstunden
· 2 Autobahnfahrstunden
· 3 Dunkelheitsfahrstunden
Prüfungen:
Theorie:
Sie erhalten einen Fragebogen mit 30 Fragen. Haben Sie weniger als 10 Fehlerpunkte, so ist die Prüfung bestanden.
Praxis:
Die praktische Prüfung dauert mind. 75 Minuten. Es wird innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf der Autobahn und Kraftstraße gefahren.
Voraussetzung
· Mindestalter 18 Jahre
· Mindestalter 21 Jahre für Führer im gewerblichen Güterverkehr
· Vorbesitz Klasse C bzw. C1 (bzw. bestandene Prüfung für die betreffende
Klasse)
Nötig für den Antrag
· einen gültigen Personalausweis oder Pass.
· ein Passfoto
· augenärztliches Zeugnis
· ärztliches Zeugnis
· Erste-Hilfe-Kurs
Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
· zG über 750kg
· zG der Fahrzeugkombination max. 12000kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
· zG Anhänger über 3500 kg
· zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Voraussetzung
· Mindestalter 18 Jahre
· Vorbesitz Klasse C bzw. C1 (bzw. bestandene Prüfung für die bestreffende
Klasse)
· Mindestalter 21 Jahre für Führer im gewerblichen Güterverkehr
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
· Grundunterricht: 6 Doppelstunden
· Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
· Grundfahrstunden individuell
· 3 Überlandfahrstunden
· 1 Autobahnfahrstunde
· 1 Nachtfahrt
Praktische Ausbildung C1/C1E in Kombination:
· Grundfahrstunden je Klasse individuelle Anzahl
· 1 Überlandfahrstunde (Solo)
· 1 Autobahnfahrstunde (Solo)
· 3 Überlandfahrstunden (mit Anhänger)
· 1 Autobahnfahrstunde (mit Anhänger)
· 3 Dunkelheitsfahrstunden (mit Anhänger)
· Theoretisch wird keine Prüfung abgelegt.
Nötige für den Antrag
· einen gültigen Personalausweis oder Pass.
· ein Passfoto
· augenärztliches Zeugnis
· ärztliches Zeugnis
· Erste-Hilfe-Kurs
Klasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
· zG über 3500 kg
· max. 8 Personen außer dem Fahrer
· Anhänger bis 750 kg zG
Ausbildungsdauer
Theorie:
· Grundunterricht: 6 Doppelstunden
· Klassenspezifischer Unterricht: 10 Doppelstunden
Theorie (bei Besitz d. alten Kl. 3):
· Grundunterricht: 6 Doppelstunden
· Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praxis:
· Ausreichende Anzahl an Fahrstunden (inkl. Unterweisung)
· 5 Überlandfahrstunden
· 3 Nachtfahrstunden
Prüfung
Theorie:
Sie erhalten einen Fragebogen mit 30 Fragen. Haben Sie weniger als 10 Fehlerpunkte, so ist die Prüfung bestanden.
Praxis:
Die praktische Prüfung dauert mind. 75 Minuten. Es wird innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf der Autobahn und Kraftstraße gefahren.
Voraussetzung
· Mindestalter 18 Jahre
· Mindestalter 21 Jahre für Führer im gewerblichen Güterverkehr
· Vorbesitz Klasse C bzw. C1 (bzw. bestandene Prüfung für die betreffende
Klasse)
Nötig für den Antrag
· einen gültigen Personalausweis oder Pass.
· ein Passfoto
· augenärztliches Zeugnis
· ärztliches Zeugnis
· Erste-Hilfe-Kurs